AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluss

Mit der Anmeldung für ein Angebot der MUCKEBURGER FUSSBALLSCHULE (nachstehend „Anbieter“ genannt) bietet der Kunde/die Kundin dem Anbieter den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung erfolgt per Online-Formular, per Post oder E-Mail und wird vom Anbieter bestätigt. Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Anmeldung unter Geltung der hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

2. Leistungsangebot

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters auf der Homepage (https://www.muckeburger-fussballschule.de), auf Prospekten / Flyern, sowie aus der Buchungsbestätigung. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von dem Anbieter nicht zweckwidrig herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf der gebuchten Leistungen nicht beeinträchtigen.

3. Zahlung

Sobald die vollständig ausgefüllte Buchungsanfrage bei dem Anbieter vorliegt, erhalten Sie eine Bestätigung und die Rechnung. Die Rechnung enthält alle gebuchten Leistungen und ist sofort, spätestens vor der Inanspruchnahme der gebuchten Leistung, auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Sollte die Zahlung nicht vor der Inanspruchnahme der gebuchten Leistung erfolgen, besteht kein Recht auf die Teilnahme. Mit Eingang des vollständigen Betrages wird das Recht auf die Teilnahme gesichert und kann nach terminlicher Absprache mit dem Anbieter erfolgen.

4. Vertragsdauer und Kündigung

Die Vereinbarung gilt für die in der Rechnung dargestellten Leistungen. Kündigungen und Rücktritt von den gebuchten Leistungen haben in schriftlicher Form zu erfolgen.

5. Durchführung

Bei Teilnehmern*innen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, übertragen die Erziehungsberechtigten des Teilnehmers / der Teilnehmerin für die Dauer der Leistung des Anbieters den Trainern*innen des Anbieters die Aufsichtspflichten und -rechte. Der/die Teilnehmer/in hat den Anweisungen der Trainer*innen des Anbieters Folge zu leisten. Werden deren Weisungen nicht befolgt, so haben die Veranstaltungsleiter die Möglichkeit, den/die Teilnehmer/in vom Training auszuschließen. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Betrages für diese Trainingseinheit. Für Folgetermine behält sich der Anbieter das Recht vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Dies hat zur Folge, dass der/die Teilnehmer/in nicht mehr zu den Trainingseinheiten erscheinen darf. Es wird jedoch zuerst ein Gespräch zur Klärung des Vorfalls gesucht. Bereits bezahlte Gebühren werden nicht erstattet. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt. Die Umsetzung der angebotenen Leistung obliegt ausschließlich dem Anbieter.

6. Angaben über den Gesundheitszustand

Der Kunde erklärt mit der Anmeldung, dass der/die Teilnehmer*in gesund und sportlich voll belastbar ist und das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolviert werden kann. Eine Ausnahme hiervon gilt für das Aufbautraining nach Verletzungen. Der Kunde verpflichtet sich spätestens zum jeweiligen Leistungsbeginn, den Anbieter bzw. dem/der jeweiligen Veranstaltungsleiter*in über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen und über eine eventuell notwendige Medikamenteneinnahme des Teilnehmers / der Teilnehmerin zu informieren. Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers / der Teilnehmerin während einer Leistung des Anbieters werden dem Kunden angezeigt und können zum Abbruch der Kursteilnahme führen.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Anbieter

Der Anbieter kann in folgenden Fällen vor Beginn der vereinbarten Leistung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der vereinbarten Leistungen den Vertrag kündigen.
1. Bis eine Woche vor einem Kurs mangels Erreichen der Mindestteilnehmerzahl (10 Teilnehmer/innen).
In diesem Fall bekommt der Kunde die gesamte Teilnahmegebühr zurückerstattet.
2. Einhaltung von Werte und Normen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung von Werten und Normen
(z. B. bei Vandalismus, extreme Verletzung des Fair-Plays) den/die Teilnehmer/in von dem Training zu suspendieren.
3. Bei Zahlungsverzug.